Haltbarkeit bzw. Verderben v. Futter von Wiese, Feld oder aus dem Wald
Verfasst: 8. Sep 2018, 16:35
Hallo,
vllt. mag/kann mir bitte jemand mal auf die Sprünge helfen.
In jüngster Vergangenheit habe ich immer wieder mal gelesen, dass frisches Futter aus dem Garten, von der Wiese, vom Feld oder aus dem Wald spätestens nach 48 Stunden aus dem Degukäfig zu nehmen wäre. Eine konkrete Begründung dafür wird übrigens nicht gegeben.
Ich bin nun etwas irritiert: mir ist schon klar, dass aufgrund der Verderblichkeit und des Schimmelprozesses frischer Salat, Gurke und jegliche Art von Gemüse usw. tatsächlich schnell aus dem Deguheim genommen werden muss.
Aber Gras, Unkräuter bzw. Kräuter, belaubte Zweige, Blüten usw., die nicht sofort gefressen wurden, habe ich bisher fast immer, natürlich breitgefächert verteilt, so lange im Käfig belassen, bis sowieso wieder einmal eine Reinigung anstand. Mir ist dabei bisher auch noch nie etwas verschimmelt oder in irgendeiner Form „umgegangen“. Klar, die frischen Futtermittel schrumpfen beim Trocknen ein und auch Wellen sich bspw. die Blätter. Aber letztlich entstehen doch nur trockene Bestandteile, wie sie auch bei den unterschiedlichsten Online-Händlern als Komplettfutter oder als Einzelkomponenten bezogen werden. Oder unterliege ich hierbei einer Fehlannahme?
Außerdem habe ich die Beobachtung gemacht, dass teilweise sogar gezielt von den Degus darauf gewartet wird, dass einzelne Bestandteile ihres frischen Futtersortiments an- oder durchgetrocknet waren, bis sie gefressen wurden.
Ebenso würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wie es sich mit der Haltbarkeit von Päppelpulvern verhält, die ausschließlich aus klein gemahlenen Kräutern, Unkräutern, Blüten und verschiedenen Gräsern bestehen.
Ist die vom Hersteller gemachte Mindesthaltbarkeits-Angabe tatsächlich so verbindlich, dass nach dessen Ablauf das Pulver zwangsläufig entsorgt werden muss. Oder ist die Angabe so zu verstehen, dass das Produkt auch danach verwendbar ist? Wer legt das Ablaufdatum eigentlich unter welchen Gesichtspunkten fest?
Im englischsprachigen Gebrauch gibt es den Angabe „best before“, die ja letztlich nur ausdrückt, dass die damit gekennzeichneten Lebensmittel bis dahin auf jeden Fall noch den vollen Genuss haben sollen. Aber nach dem Verstreichen dieser Frist heißt das noch nicht zwangsläufig, dass alles danach nicht mehr genießbar wäre und deswegen zu entsorgen ist.
Sicherlich sollte man insbesondere bei Fleisch-, Fisch- u./o Eierprodukten besonders vorsichtig sein und sich das Lebensmittel genau anschauen, eine Geruchs- und auch eine kleine Geschmacksprobe machen, um zu überprüfen, ob noch alles in Ordnung ist.
Aber dies sollte man eigentlich ebenso bei noch nicht abgelaufenen Lebensmitteln tun, denn auch dort kann es, bspw. wegen beschädigter Verpackung oder falscher Handhabung bei der Herstellung, sehr wohl vorkommen, dass etwas deutlich vor dem „offiziellen“ Verfallsdatum verdirbt.
Milchprodukte bspw. können sehr wohl deutlich länger und dies auch ohne Qualitätsverlust, haltbar und damit in vollem Umfang genießbar sein.
Was könnte sich aber bei Breipäppelpulver von einem (im Vorfeld festgelegten) Tag auf den nächsten verändern, dass es nach diesem Termin oder kurz danach entsorgt werden müsste?
Bevor man das Pulver als Halter, wann auch immer, verarbeitet, sollte man doch sowieso eine Sichtung, sowie eine Geruchsprobe vornehmen, um sich davon zu überzeugen, dass es noch normal aussieht und riecht. Aber es nach dem Tag X zu entsorgen, halte ich persönlich für etwas übertrieben. Denn es weiß doch auch keiner, wie lange vorher die Ausgangsbestandteile schon getrocknet gelagert wurden, bis sie dann zu Pulver verarbeitet wurde.
Auch habe ich tatsächlich schon wiederholt „abgelaufenes“ Breipulver ohne irgendwelche Probleme für den jeweiligen Patienten verwendet.
Wie seht ihr das?
vllt. mag/kann mir bitte jemand mal auf die Sprünge helfen.
In jüngster Vergangenheit habe ich immer wieder mal gelesen, dass frisches Futter aus dem Garten, von der Wiese, vom Feld oder aus dem Wald spätestens nach 48 Stunden aus dem Degukäfig zu nehmen wäre. Eine konkrete Begründung dafür wird übrigens nicht gegeben.
Ich bin nun etwas irritiert: mir ist schon klar, dass aufgrund der Verderblichkeit und des Schimmelprozesses frischer Salat, Gurke und jegliche Art von Gemüse usw. tatsächlich schnell aus dem Deguheim genommen werden muss.
Aber Gras, Unkräuter bzw. Kräuter, belaubte Zweige, Blüten usw., die nicht sofort gefressen wurden, habe ich bisher fast immer, natürlich breitgefächert verteilt, so lange im Käfig belassen, bis sowieso wieder einmal eine Reinigung anstand. Mir ist dabei bisher auch noch nie etwas verschimmelt oder in irgendeiner Form „umgegangen“. Klar, die frischen Futtermittel schrumpfen beim Trocknen ein und auch Wellen sich bspw. die Blätter. Aber letztlich entstehen doch nur trockene Bestandteile, wie sie auch bei den unterschiedlichsten Online-Händlern als Komplettfutter oder als Einzelkomponenten bezogen werden. Oder unterliege ich hierbei einer Fehlannahme?
Außerdem habe ich die Beobachtung gemacht, dass teilweise sogar gezielt von den Degus darauf gewartet wird, dass einzelne Bestandteile ihres frischen Futtersortiments an- oder durchgetrocknet waren, bis sie gefressen wurden.
Ebenso würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wie es sich mit der Haltbarkeit von Päppelpulvern verhält, die ausschließlich aus klein gemahlenen Kräutern, Unkräutern, Blüten und verschiedenen Gräsern bestehen.
Ist die vom Hersteller gemachte Mindesthaltbarkeits-Angabe tatsächlich so verbindlich, dass nach dessen Ablauf das Pulver zwangsläufig entsorgt werden muss. Oder ist die Angabe so zu verstehen, dass das Produkt auch danach verwendbar ist? Wer legt das Ablaufdatum eigentlich unter welchen Gesichtspunkten fest?
Im englischsprachigen Gebrauch gibt es den Angabe „best before“, die ja letztlich nur ausdrückt, dass die damit gekennzeichneten Lebensmittel bis dahin auf jeden Fall noch den vollen Genuss haben sollen. Aber nach dem Verstreichen dieser Frist heißt das noch nicht zwangsläufig, dass alles danach nicht mehr genießbar wäre und deswegen zu entsorgen ist.
Sicherlich sollte man insbesondere bei Fleisch-, Fisch- u./o Eierprodukten besonders vorsichtig sein und sich das Lebensmittel genau anschauen, eine Geruchs- und auch eine kleine Geschmacksprobe machen, um zu überprüfen, ob noch alles in Ordnung ist.
Aber dies sollte man eigentlich ebenso bei noch nicht abgelaufenen Lebensmitteln tun, denn auch dort kann es, bspw. wegen beschädigter Verpackung oder falscher Handhabung bei der Herstellung, sehr wohl vorkommen, dass etwas deutlich vor dem „offiziellen“ Verfallsdatum verdirbt.
Milchprodukte bspw. können sehr wohl deutlich länger und dies auch ohne Qualitätsverlust, haltbar und damit in vollem Umfang genießbar sein.
Was könnte sich aber bei Breipäppelpulver von einem (im Vorfeld festgelegten) Tag auf den nächsten verändern, dass es nach diesem Termin oder kurz danach entsorgt werden müsste?
Bevor man das Pulver als Halter, wann auch immer, verarbeitet, sollte man doch sowieso eine Sichtung, sowie eine Geruchsprobe vornehmen, um sich davon zu überzeugen, dass es noch normal aussieht und riecht. Aber es nach dem Tag X zu entsorgen, halte ich persönlich für etwas übertrieben. Denn es weiß doch auch keiner, wie lange vorher die Ausgangsbestandteile schon getrocknet gelagert wurden, bis sie dann zu Pulver verarbeitet wurde.
Auch habe ich tatsächlich schon wiederholt „abgelaufenes“ Breipulver ohne irgendwelche Probleme für den jeweiligen Patienten verwendet.
Wie seht ihr das?