Seite 5 von 11

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 07:15
von Firelady
Wie meinst Du das, Nicole?

Klar kostet die Kastration einer Katze festgelegt Summe X. Aber die letztlich geforderte Summe hängt auch von der Schwierigkeit der Behandlung ab, der Kooperationsbereitschaft des Patienten, der Größe der Box, wie gut oder schlecht man an den Patienten herankommt … da gibt es schon Spielraum und man kann nicht sagen, die Behandlung kostet überall gleich!

Es steht doch sogar in der GOT (die btw im Internet jedem zugänglich ist), dass der Tierarzt nach seinem Ermessen die Höhe der angewendeten Gebührensätze bestimmen darf.
1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.
Quelle

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 07:18
von friday
Ich muss Julia zustimmen. Eine Praxis oder Klinik kann festlegen, dass sie z. B. immer den 2 fachen Satz berechnet, kann dann aber trotzdem z. B. Den 3 fachen berechnen, wenn der Patient sehr unkooperativ ist.

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 10:13
von Octodon
Ja eben. MEHR zu berechnen geht. Weniger NICHT.

Es gibt einen GRUNDfaktor x für eine Behandlung. Dieser muß MINDESTENS berechnet werden.

WENIGER als der festgelegte Grundsatz für eine Behandlung ist das, was ich klassisch unter "Rabatt" verstehe, und das ist ja das, worum es hier geht. Und DAS ist verboten. Deshalb lassen manche Tierärzte die ein oder andere kleine Position unter den Tisch fallen, dass ist dann ein indirekter Rabatt, wenn man so will. Aber alles andere in diese Richtung ist (gebetsmühle dreh) verboten.

MEHR darf immer berechnet werden, falls es die Umstände zulassen. WENIGER nicht.

PS: "Billigem Ermessen" hat in dem Sinne übrigens nichts mit billigen Preisen zu tun, sondern im weitesten Sinne mit Angemessenheit

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 22:03
von paulina
DaLo hat geschrieben: 15. Jan 2023, 17:50 Das kann ich auch nochmal bestätigen. Röntgen ist und war schon immer ein wesentlicher Kostenfaktor. Es ist oft auch nicht mit einer Aufnahme getan. Und wenn dann mehrere Bilder gemacht werden müssen, sind sofort die nächsten 100 Euro vom Konto weg. War aber tatsächlich schon immer so.
Ich hab bisher immer so 50 fürs Röntgen gezahlt. (Und hoffe mal, dass es diesmal keine 100 sind!)

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 22:05
von paulina
Octodon hat geschrieben: 15. Jan 2023, 19:52
paulina hat geschrieben: 15. Jan 2023, 17:47 Wenn es regelmäßig gemacht werden müsste,würde ich einen Rabatt erhalten ...

tierärzte dürfen keine ermäßigung geben. das ist verboten.
Kommt drauf an, wie die Ermäßigung zustande kommt. Laut Tierärztin dadurch, dass der Ablauf dann ja immer gleich ist und bekannt.
Zudem wären die Zähne ja auch nicht so schlimm, wenn sie regelmäßig geschliffen werden.

Bei der Berechnung gibt es schon jede Menge Spielraum, es gibt ja auch extreme Preisunterschiede von Tierarzt zu Tierarzt...

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 22:10
von paulina
Octodon hat geschrieben: 16. Jan 2023, 10:13 Ja eben. MEHR zu berechnen geht. Weniger NICHT.

Es gibt einen GRUNDfaktor x für eine Behandlung. Dieser muß MINDESTENS berechnet werden.

WENIGER als der festgelegte Grundsatz für eine Behandlung ist das, was ich klassisch unter "Rabatt" verstehe, und das ist ja das, worum es hier geht. Und DAS ist verboten. Deshalb lassen manche Tierärzte die ein oder andere kleine Position unter den Tisch fallen, dass ist dann ein indirekter Rabatt, wenn man so will. Aber alles andere in diese Richtung ist (gebetsmühle dreh) verboten.

MEHR darf immer berechnet werden, falls es die Umstände zulassen. WENIGER nicht.

PS: "Billigem Ermessen" hat in dem Sinne übrigens nichts mit billigen Preisen zu tun, sondern im weitesten Sinne mit Angemessenheit
Wenn die Tierärztin aber bei der ersten Behandlung mehr berechnet, kann sie ja weniger berechnen, dabei sehe ich kein Problem!
Und ich möchte auch echt die Praxis nicht in Misskredit bringen.
Die können ja beim ersten Mal den dreifachen Satz berechnen, beim nächsten mal den zweifachen und dann den einfachen. Das wird ja wohl nicht verboten sein!
Ich denke nicht, dass 150-200 Euro für eine Zahnbehandlung dem einfachen Satz entsprechen ... könnte mich natürlich täuschen, aber zumindest vor etwa vier Jahren habe ich das noch (allerdings weiter südlich in D.) für ca 90 bekommen.

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 16. Jan 2023, 22:50
von Octodon
Die können ja beim ersten Mal den dreifachen Satz berechnen, beim nächsten mal den zweifachen und dann den einfachen. Das wird ja wohl nicht verboten sein!
Klar. Sie kann dir für die erste Zahnbehandlung bestimmt auch erstmal 400 Euro in Rechnung stellen, einfach so, bei gleichem Aufwand, damit du künftig, wenn du den regulären Preis von 200 bezahlst, das Gefühl hast, einen Rabatt bekommen zu haben :lol: Da ist sie bestimmt dabei, keine Frage!

NOCHMAL: Sie darf dir NICHT weniger (!) als ihren für ihre Praxis individuell festgelegten MINDESTSatz für eine tierärztliche Leistung in Rechnung stellen. Der MINDESTSATZ ist NICHT automatisch der einfache Satz!! Er kann auch der 1,2 fache, 1,5fache, 1,8fache oder der 3fache sein. Wenn IHR MINDESTsatz in IHRER Ta-Praxis für eine Zahnbehandlung bspw. der1,5 fache ist, dann zahlst du MINDESTENS immer (!!!!) den 1,5 fachen Satz und NIEMALS den einfachen. Wenn sie ihre Mindestsätze unterschreitet, macht sie sich strafbar. Andersrum kannst du jedoch auch mal den 3fachen Satz bezahlen. Das ist das, was Julia und Annika meinten. Nach oben gibt es keine Grenzen. Aber nach unten nicht. Das ist kein Staffelsystem, das automatisch bei 1 beginnt.

Vorschlag zur Güte: Berichte doch bitte einfach mal von der nächsten Behandlung. Dann hast du die konkreten Zahlen. Vielleicht hast du ja recht und es gibt da doch noch etwas, das ich nicht weiß. Dann habe ich eine Diskussionsgrundlage für meinen nächsten Tierarztbesuch. 8-)

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 17. Jan 2023, 06:12
von Firelady
Kurz noch zur Ergänzung: bei meiner TÄ stehen die berechneten Posten detailliert auf der Rechnung drauf. Mithilfe der GOT-Tabelle, die ich verlinkt hatte(sie gibt sogar den richtigen Code an), kann man ausrechnen, den wieviel-fachen Satz man bezahlt hat.

2D282CBB-48F0-4FC0-BC3F-19E1697AADB4.jpeg
Richtig bitter sind die Kosten für Medikamente. Die sind natürlich fix und können weder erhöht noch gekürzt werden. Somit ist auch eine Rechnung nach 1.3-fachem Satz mal schnell bei 100€, wenn Medikamente angewendet und rausgegeben werden.

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 17. Jan 2023, 16:18
von DaLo
Mich wundert, dass TÄ nicht hinschreiben müssen, welchen Satz sie anwenden. Für mich gehört das wie in der Humanmedizin auch aufgeschlüsselt.
Kosten einfacher Satz / angewendeter Satz / Endbetrag

Re: Tierarztkosten? Eure Erfahrungen bitte!

Verfasst: 17. Jan 2023, 16:31
von Firelady
Ich dachte eigentlich auch, das wäre so, und war fast erstaunt, dass dem nicht so ist.

Vielleicht machen das andere TÄ?